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Bekanntmachungen

                                                               Bekanntmachung der Gemeinde Jesewitz

Beschluss über die förmliche Beteiligung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gallen-Süd“ im OT Gallen gemäß § 13 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2024 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden durchgeführt.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans und befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Jesewitz im Ortsteil Gallen, südlich der Ortslage und westlich der Kreisstraße K 7423. Er umfasst die Flurstücke 12/34, 12/35, 12/37, 12/38, 12/39, 12/43, 12/44, 12/45, 12/46, 12/47, 12/48, 12/49, 12/50, 12/51, 12/52, 12/53, 12/54, 12/55, 12/56, 12/57, 12/58, 12/59, 12/60, 12/61, 12/62, 12/67, 12/68, 12/69, 12/70, 12/71, 12/72, 12/73, 12/74, 12/75, 12/76, 12/77, 12/78, 12/79 und 12/80 in der Flur 3 der Gemarkung Gallen und auf einer Größe von ca. 1,4 Hektar. Er ist auf der beigefügten Abbildung dargestellt.

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans und die rechtskräftige Planfassung sowie die 1. Änderung des Bebauungsplans werden nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung in der Zeit vom

 

15.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024

 

Im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.eilenburg-west.de/texte/seite.php?id=177135 und

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie im zentralen Landesportal unter www.bauleitplanung.sachsen.de

 

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbands Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg ausgelegt.

Montag           09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag            geschlossen

Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

 

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an oder an
 erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

 

Für Rückfragen steht neben dem Verwaltungsverband die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, E-Mail zur Verfügung.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

 

Jesewitz, 19.03.2024                                                            Tauchnitz

Bürgermeister

 Bebauungsplan Gallen Süd (Auszug aus RAPIS, 08/2023)

 

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                                                                      Bekanntmachung der Gemeinde Zschepplin 

Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am 27.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Zschepplin Nord“ im OT Zschepplin beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zur Errichtung von Gewerbebetrieben auf einer Fläche von 1,05 ha zu schaffen.

Der Bebauungsplan wurde am 28.11.2023 als Satzung beschlossen.

Mit Datum vom 06.03.2024 wurde der Bebauungsplan durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt. Die Erfüllung der Auflagen aus der Genehmigung wurde mit Schreiben vom 18.03.2024 bestätigt.

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt am 28.03.2024. Die Satzung ist mit der Bekanntmachung in Kraft getreten.

 

BP "Gewerbegebiet Zschepplin Nord" | Raumordnungs- und Bauleitplanung Sachsen

 

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Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am 26.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung an der Mühlbreite 1. BA“ gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss 10/2024).

 

Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Das Plangebiet befindet sich westlich der Gemeinde Zschepplin in der Ortslage Noitzsch. Im Norden grenzt das Plangebiet direkt an die Kreisstraße K 7411, östlich und westlich des Plangebiets befinden sich vorhandene Wohnbebauungen mit Einfamilienwohnhäusern als Einzel- und Doppelhäuser. Der südlich vom Plangebiet befindliche Bereich dient als Reservefläche für eine evtl. Weiterentwicklung der Wohnbebauung im Bauleitplanverfahren als sogenannter 2. Bauabschnitt mit dann noch zu errichtender Anliegerstraße und Wendekreis für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge.

 

Es soll eine Teilung der Grundstücke in 8 bis 10 Einzelgrundstücke und private Verkehrsflächen zur Erschließung der hinterliegenden Grundstücke erfolgen. Die Einzelgrundstücke sollen mit Einfamilienhäusern bebaut werden. 

 

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

03.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024

 

während der nachfolgenden Einsichtszeiten in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbands Eilenburg-West, Zimmer 2.16, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg aus.

 

Montag           08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag         08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch         08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag     08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag            08:00 bis 12:00 Uhr

 

Außerhalb der Einsichtszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die o.g., auszulegenden Unterlagen sind während der Beteiligungsfrist im Internet auf der Seite des zentralen Landesportals unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1041175

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an oder erfolgen.

 

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Verwaltungsverband Eilenburg-West auch das mit der Planung beauftragte Büro Hess Bauplanung, Güterbahnhofstraße 12a, 04860 Torgau, Tel. 034 21 / 711 283, E-Mail: zur Verfügung.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

 

 

Zschepplin, 17.04.2024

gez. Kunath

Bürgermeister

 

 Übersichtsplan